ALTES RATHAUS
Der unsinnige Anbau des gläsernen Fahrstuhls wird viel mehr Geld verschlingen, viel mehr als wir kritischen Bürger befürchtet haben und noch viel mehr, als im Haushalt der Stadt Einbeck vorgesehen ist.
Ein guter Bekannter von mir, Professor (em) Dr. ING John (Name auf Wunsch geändert), Baumeister, Architekt, Dipl-Ing., er lehrte u.a. in Boston, USA, stand kurz vor Weihnachten mit mir kopfschüttelnd an der Baugrube hinter dem Alten Rathaus. „Diese Experten haben es doch tatsächlich gewagt" staunte er. „Wissen diese denn nicht, dass auch das Alte Rathaus sehr wahrscheinlich zum großen Teil oder gar völlig auf Mehlsand steht?" John erklärte mir, dass sein von ihm verehrter Bundesbruder Dipl.-Ing.
Heinz Killus T, ehemaliger langjähriger Einbecker Stadtbaurat, bereits 1962 im Zusammenhang mit dem Baugrund der 1963 dann abgerissenen Neustädter Kirche ausführte, dass die ganze Stadt (zumindest innerhalb der Stadtmauern) auf einem Schlammsee stünde, und zwar in einer Tiefe von etwa 5 bis 8 Metern. Dieser Schlammsee bewegt sich u. a. abhängig von der Einspeisung von Wasser; demnach auch witterungsbedingt.
John führte noch aus, dass er den damaligen Ausführungen von Baurat Killus Glauben schenke.
Meine vor einiger Zeit auf Hinweis von John geäußerte Warnung, die Mauern und Gewölbe des Rathauses nicht zu schwachen, war demnach nicht unbegründet. Lasst das Gemäuer des 700 Jahre alten Rathauses in Ruhe! Aber da haben die „Allwissen-den" im Einbecker Rat nicht nur Ohren und Augen verschlossen sondern einige noch freudig erregt in der Einbecker Morgenpost verkündet: „Wir haben es erfunden!" Ja, Glückwunsch! Wieder ein Geschenk der Großen Gruppe an die Einbecker Steuerzah-ler. Wann hört dieser Wahnsinn endlich auf?
John wollte mich beruhigen, als er lachend kommentierte: „Die Rathaus-Mauern können nicht einstürzen, denn sonst hätten die Verantwortlichen für eine Abstützung gesorgt!" Daraus schloss ich messerscharf, das nicht sein kann, was nicht sein darf!
Einbeck Helaaf!
Walter-Wilhelm Funcke
im Januar 2024
Geht´s auch eine oder zwei Nummern kleiner?!
Seit vielen Jahren ärgere ich mich über die ewig andauernden und fast immer im Nichts
endenden Debatten zu grundsätzlichen Problemen unserer Gesellschaft. Der in der EM
vom 4. Januar unter dem Titel „Verbieten oder nicht verbieten?“ veröffentlichte Artikel
handelt von einem klassischen Beispiel für eine bestenfalls in der politischen Stratosphäre
angesiedelte Diskussion über ein mögliches Verbot der AfD.
Es ist zwar richtig und eine der wichtigsten Lehren aus unserer Geschichte, dass aus-
schließlich das Bundesverfassungsgericht nach einem langwierigen, oft jahrelangen Abwä-
gungsprozess eine Partei endgültig verbieten kann. Es lässt sich aber nicht leugnen, dass
eine wehrhafte Demokratie – und das sollte unsere Bundesrepublik Deutschland unbedingt
sein – in der Realität oft schneller und rigoroser(!) gegen ihre Systemgegner vorgehen
muss. Die gut koordinierte Aktion gegen die sogenannten „Reichsbürger“ mag als ein Bei-
spiel dafür dienen. Dieser Aktion muss jetzt allerdings eine ebenso schnelle Bearbeitung
durch die Justiz folgen, einschließlich der Verhängung von spürbaren Haftstrafen! Mir
leuchtet es auch nicht ein, warum in solchen Fällen der Entzug der bürgerlichen Ehren-
rechte auf Lebenszeit nicht ein automatischer Bestandteil des Urteils wird. Ein psychia-
trisches Gutachten könnte in manchen Fällen ebenfalls hilfreich sein.
Als geradezu skandalös empfinde ich es aber, dass beamtete und wohl auch nicht beamtete
Angehörige des öffentlichen Dienstes selbst dann nicht mit beruflichen Konsequenzen
rechnen müssen, wenn sie Positionen vertreten, die die Toleranzzone des Grundgesetzes
deutlich überschreiten. Björn Höcke, der in Thüringen tätige Frontmann des angeblich auf-
gelösten rechtsradikalen „Flügels“ der AfD, wird nach meinen Informationen immer noch
als beurlaubter Oberstudienrat für das Fach Geschichte als Beamter in den Personalakten
des Bundeslandes Hessen geführt. Auf zwei frühere schriftliche Anfragen und die Auffor-
derung, Höcke ggf. wegen Verstoßes gegen elementare Grundregeln des Beamtenrechts
aus dem Landesdienst zu entlassen, habe ich vom Kultusministerium in Wiesbaden nie-
mals eine Antwort bekommen.
Ist Deutschland wirklich solch ein Nachtwächterstaat, wie ich ihn oft empfinde?
Bernd Koch